Amtliche Fahrzeuguntersuchungen
Wir bieten Ihnen eine Vielzahl an amtlichen Fahrzeuguntersuchungen. Mit uns haben Sie einen kompetenten Partner an Ihrer Seite.
Hauptuntersuchung gemäß §29 StVZO
Als Kfz-Prüfstelle sind wir im Sinne der Verkehrssicherheit tätig und arbeiten im Namen der GTÜ mbH. Wir setzen u. a. die in § 29 StVZO gesetzlich Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um.
Änderungsabnahmen gemäß §19 (3) StVZO
Werden an einen Fahrzeug Umbauten (AHK, Tieferlegung, Alu-Felgen, andere Reifengröße, Sonderlenkrad etc.) vorgenommen, so ist zu beachten, dass die Betriebserlaubnis erlöschen kann.
Wiederkehrende Gasanlagenprüfung (GWP)
Im Rahmen der Hauptuntersuchung ist eine wiederkehrende Gasanlagenprüfung durchzuführen. Die Untersuchung der Gasanlage wird nun in die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO, ähnlich der bekannten Abgasuntersuchung mit eingebunden.
Prüfungen nach UVV/BGV an Fahrzeugen
Jeder Arbeitgeber in Deutschland ist für die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz verantwortlich. Als Richtlinie hierzu geben die Berufsgenossenschaften Vorschriften heraus.
Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO
Wir sind berechtigt, Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens durchzuführen. Bei positiver Bewertung erhält der Halter finanzielle Vorteile durch verminderte Unterhaltskosten.
Einzelabnahmen nach §21 und §19(2) StVZO
Nun dürfen auch Technische Dienste „Vollgutachten“, wie sie im Volksmund genannt werden, für Gesamtfahrzeuge erteilen. Sie gilt ebenfalls für § 19.2 StVZO und damit „Einzelabnahmen“.
Gasprüfung nach DVGW G607
Bei Wohnmobilen müssen die Flüssiggasanlagen von einem DVFG Sachkundigen überprüft werden. Die Überprüfung aller gasgeführten Bauteilen an Wohnmobilen oder Wohnwagen ist für die einen Sicherheit von großer Bedeutung.
Prüfungen nach BOKraft
Unsere Sachverständigen untersuchen auch Ihr Fahrzeug zur Personenbeförderung wie Taxis, Mietwagen und Omnibusse nach den Bestimmungen der BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr).
Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV
Sie sind Hersteller oder Importeur von Nutzfahrzeugen, PKWs oder Anhänger bzw. Sie vervollständigen die Fahrzeuge in einem weiteren Produktionsschritt und brauchen eine Genehmigung für dieses Fahrzeug. Wir erstellen die notwendigen Gutachten.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf
Wir beraten Sie gernen. Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine Email oder kommen Sie einfach vorbei.
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