Wiederkehrende Gasanlagenprüfung
Im Rahmen der Hauptuntersuchung ist an Fahrzeugen mit Gasanlage eine wiederkehrende Gasanlagenprüfung durchzuführen. Die Untersuchung der Gasanlage wird nun in die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO mit eingebunden. Diese darf zum Zeitpunkt der fälligen Hauptuntersuchung höchstens zwölf Monate alt sein.