In nicht gewerblich genutzten Fahrzeugen müssen alle Flüssiggasanlagen alle zwei Jahre von einem DVFG anerkannten Sachkundigen überprüft werden.
Eine regelmäßige Überprüfung aller gasführenden Bauteile an Ihrem Wohnmobil oder Wohnwagen ist für die eigene Sicherheit sehr wichtig. Sollte eine Undichtheit im Gassystem vorliegen kann die nächste Zigarette in einer Katastrophe enden. Weiterhin bestehen viele Campingplätze auf eine gültige Plakette um den Platz nutzen zu dürfen.
Bei der HU wird dies wie folgt behandelt:
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bei Wohnmobilen ist eine gültige und bestandene Gasprüfung keine Pflicht, um auch die HU zu bestehen
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bei Wohnwagen ist dies auch nicht der Fall. Kann keine gültige und bestandene Gasprüfung vorgewiesen werden so wird auf dem Untersuchungsbericht lediglich ein Hinweis darüber vermerkt
- Falls eine gasangetriebene Fremdheizung verbaut ist, muss diese funktionieren.
Im Rahmen der Gasprüfung wird Folgendes geprüft:
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Sichtprüfung
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Dichtheitsprüfung
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Funktionsprüfung
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Das Ergebnis der Gasprüfung wird in der Prüfbescheinigung vermerkt.